Nr. 86. RiStBV Allgemeines Bedeutung

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Nr. 86. RiStBV Allgemeines

Nr. 86. RiStBV Allgemeines Logo #42834(1) Sobald der Staatsanwalt von einer Straftat erfährt, die mit der Privatklage verfolgt werden kann, prüft er, ob ein öffentliches Interesse an der Verfolgung von Amts wegen besteht. (2) Ein öffentliches Interesse wird in der Regel vorliegen, wenn der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Verletzten hinaus gestört und die Strafverfolgung ei...
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